Seit Sommer 2025 geistert ein Wort durch jede Webdesign-Anfrage: BFSG. Manche haben Angst vor Abmahnungen, andere ignorieren es komplett. Beides ist keine gute Idee. Hier die Kurzfassung, ohne Panik.
Was das BFSG ist
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sind, also auch von Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen genutzt werden können. Für Websites geht es vor allem um den sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr: Websites und Apps, über die du Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufst, zum Beispiel einen Online-Shop.
Die wichtige Ausnahme
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Kleinstunternehmen heißt: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Aber Achtung: Die Ausnahme gilt nicht für Produkte. Wer bestimmte Produkte im Sinne des BFSG in Verkehr bringt, fällt auch als Kleinstbetrieb darunter.
Schnell-Check für deine Website
- Reine Info-Website (wer du bist, was du machst, Kontakt): Nach gängiger Auslegung kein elektronischer Geschäftsverkehr, weil online nichts verkauft wird.
- Online-Shop oder Online-Buchung mit Vertragsabschluss, du bist Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen: In der Regel ausgenommen.
- Online-Shop, du hast zehn oder mehr Leute oder mehr Umsatz: Du bist sehr wahrscheinlich betroffen. Lass das prüfen.
Bei Verstößen sind laut IHK Bußgelder bis 100.000 Euro möglich. Beschwerden landen bei der Marktüberwachungsstelle der Länder.
Warum ich es trotzdem mache
Auch wenn du nicht musst: Eine Website, die gut lesbar ist und sich auch ohne Maus bedienen lässt, ist einfach die bessere Website. Mehr Menschen kommen klar, ältere Kundschaft genauso wie jemand am Handy in der Sonne. Bei meinen Projekten achte ich deshalb immer auf die Grundlagen: genug Kontrast, saubere Überschriften, Alt-Texte für Bilder, Bedienung per Tastatur und Formulare mit richtigen Beschriftungen.
Du willst wissen, wo deine Website steht? Schreib mir, ich schau sie mir an. Mehr zu meiner Arbeit findest du unter Webdesign in Nürnberg.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet seit Juli 2026 außerdem kostenlose Webinare und Sprechstunden speziell für Kleinstunternehmen an.
Hinweis: Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob dein Fall unter das BFSG fällt, klärst du verbindlich mit deiner IHK oder einer Anwältin.
Quellen
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
- IHK Köln, Barrierefreie Websites, Dienstleistungen und Produkte: ihk.de
Stand: 5. Oktober 2026.
